Auf dieser Seite werden künftig aktuelle Gemeindeinformationen bekannt gegeben.
S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G Bei der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeindes des politischen Bezirkes St. Veit an der Glan, Sitz: Bezirkshauptmannschaft St. Veit a.d. Glan, gelangt voraussichtlich ab März 2012 die Stelle eines Hochbautechnikers zur Besetzung. BewerberInnen um diese Planstelle haben nachzuweisen: Abschluss einer höheren technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Hochbau (Reifeprüfung) oder eine gleichwertige Ausbildung, abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern sowie die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörige Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern sowie abgeleisteter Präsenz- und Zivildienst bei männlichen Bewerbern.
Erwünscht: sehr gute EDV- und Rechtschreibkenntnisse.
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, handschriftlicher Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg, Nachweis über allfällige Dienst- und Kurszeugnisse und der Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern. Entlohnung: Es wird darauf hingewiesen, dass auf das Dienstverhältnis das Ktn. Gemeindemitarbeiterinnengesetz (K-GMG) und die entsprechende Gehaltstabelle anzuwenden sind. Für diesbezügliche Rückfragen (insbesondere die Entgeltperspektiven) steht Ihnen das Gemeinde-Servicezentrums unter der Telefonnummer 0463 55111 zur Verfügung.
Dienstverhältnis: Vorerst befristet auf die Dauer eines Jahres.
Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens 9. Februar 2012, 12 Uhr, im Marktgemeindeamt Brückl (Amtsleitung), Marktplatz 1, 9371 Brückl, eingelangt sind. Bewerbungen per E-Mail (
) sind durchaus erwünscht.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich sind.
Der Obmann der Verwaltungsgemeinschaft Wolfgang Schaller