Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan über das Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich.
Aufgrund der herrschenden Trockenheit ist die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt. Daher ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich ab sofort verboten.