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Durch die geringen Niederschläge in den vergangen Monaten sind wir verpflichtet
Wassereinsparungsmaßnahmen im Bereich unserer Gemeindewasserversorgung Guttaring sowie der Wasserversorgung "Kernmayer" festzulegen!
Gemäß Verordnung der Marktgemeinde Guttaring vom 29.04.2026 ist ab sofort mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen und unnötiger Wasserverbrauch (wie Autowäsche - ausgenommen in dafür vorgesehenen gewerblichen Waschanlagen, Gießen von Außenanlagen, Reinigung von Vorplätzen, Höfen udgl. oder Schwimmbecken füllen - ausgenommen sind von der Gemeinde genehmigte Schwimmbecken-Befüllungen)
unbedingt zu unterlassen.
Nur durch die Mitwirkung jedes Einzelnen kann die ausreichende Trinkwasserversorgung aufrechterhalten werden.
Gemäß der derzeit geltenden Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Guttaring stellt die Nichteinhaltung der Wassersparmaßnahmen eine Verwaltungsübertretung dar, welche von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu € 2.180,-- zu bestrafen ist.
Der Bürgermeister
Günter Kernle