De-minimis-Beihilfe

Gemäß den Bestimmungen des § 14 K-TZG 2020 leistet unsere Gemeinde Beiträge zur Vatertierhaltung und zur künstlichen Besamung. Die Besamungsscheine sind bis spätestes 31. März des darauffolgenden Jahres beim Gemeindeamt vorzulegen.