ACHTUNG: Wassersparmaßnahmen

Veröffentlichungsdatum25.06.2025Lesedauer1 Minute
Wasserhahn

Durch die geringen Niederschläge in den vergangen Monaten und der zurzeit herrschenden extremen Hitze sind wir verpflichtet 

Wassereinsparungsmaßnahmen im Bereich unserer Gemeindewasserversorgung sowie der Wasserversorgung "Kernmayer" anzuordnen!

Gemäß Verordnung der Marktgemeinde Guttaring vom 25.06.2025 ist ab sofort mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen und unnötiger Wasserverbrauch (wie Autowäsche, Gießen von Außenanlagen, Reinigung von Vorplätzen, Höfen udgl. oder Schwimmbad füllen) 

unbedingt zu unterlassen.

Nur durch die Mitwirkung jedes Einzelnen kann die ausreichende Trinkwasserversorgung aufrechterhalten werden.

Gemäß der derzeit geltenden Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Guttaring stellt die Nichteinhaltung der Wassersparmaßnahmen eine Verwaltungsübertretung dar, welche von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu € 2.180,-- zu bestrafen ist. 

Der Bürgermeister

Günter Kernle